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   BVerwG, 10.12.2020 - 2 A 2.20   

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BVerwG, 10.12.2020 - 2 A 2.20 (https://dejure.org/2020,49032)
BVerwG, Entscheidung vom 10.12.2020 - 2 A 2.20 (https://dejure.org/2020,49032)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Dezember 2020 - 2 A 2.20 (https://dejure.org/2020,49032)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 3 Abs. 1, Art. 33 Abs. 2 und 4; BBG § 7 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a) und b), § 17 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. a) und c), § 19; BLV § 7 Nr. 1 und 2, § 8 Abs. 2, § 22
    Übernahme vom Tarifangestellten- in das Beamtenverhältnis auf Probe nur bei besonderem Fachwissen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 17 Abs 3 Nr 2 Buchst c BBG, § 17 Abs 3 Nr 2 Buchst a BBG, § 19 BBG, § 7 Abs 1 Nr 3 Buchst b BBG, § 7 Abs 1 Nr 3 Buchst a BBG
    Übernahme vom Tarifangestellten- in das Beamtenverhältnis auf Probe nur bei besonderem Fachwissen

  • rewis.io

    Übernahme vom Tarifangestellten- in das Beamtenverhältnis auf Probe nur bei besonderem Fachwissen

  • doev.de PDF

    Übernahme vom Tarifangestellten- in das Beamtenverhältnis auf Probe nur bei besonderem Fachwissen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Übernahme eines Bewerbers aus einem Tarifangestelltenverhältnis in ein Beamtenverhältnis auf Probe bei Vorliegen des notwendigen Fachwissens; Recht des Dienstherren sowohl das für die Aufgabenerfüllungfür die notwendige Beamtenstelle Fachwissen zu definieren als auch die ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerwGE 171, 17
  • NVwZ-RR 2021, 455
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 26.10.2000 - 2 C 31.99

    Angestelltenstelle; Umwandlung in Beamtenstelle; Angestellter, Anspruch auf

    Auszug aus BVerwG, 10.12.2020 - 2 A 2.20
    Die gleiche Dispositionsfreiheit kommt beim exekutiven Vollzug des Haushalts - im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben des Haushalts- und Besoldungsrechts - dem Dienstherrn bei der Stellenbewirtschaftung zu (BVerwG, Urteile vom 25. April 1996 - 2 C 21.95 - BVerwGE 101, 112 und vom 26. Oktober 2000 - 2 C 31.99 - Buchholz 11 Art. 33 Abs. 4 GG Nr. 4 S. 2).

    Es ist dem Anwendungs- und Schutzbereich des Art. 33 Abs. 2 GG vorgelagert (BVerwG, Urteile vom 25. April 1996 - 2 C 21.95 - BVerwGE 101, 112 und vom 26. Oktober 2000 - 2 C 31.99 - Buchholz 11 Art. 33 Abs. 4 GG Nr. 4 S. 2).

    Es fehlt insoweit an der dafür notwendigen subjektiv-rechtlichen Rechtsgrundlage (BVerwG, Urteile vom 4. November 1976 - 2 C 40.74 - BVerwGE 51, 264 , vom 11. Mai 1989 - 3 C 63.87 - Buchholz 451.512 MGVO Nr. 17 S. 74 f., vom 26. Februar 1993 - 8 C 20.92 - Buchholz 448.0 § 21 WPflG Nr. 47 S. 14 und vom 26. Oktober 2000 - 2 C 31.99 - Buchholz 11 Art. 33 Abs. 4 GG Nr. 4 S. 2).

    Dies gilt auch dann, wenn der Tarifbeschäftigte auf seinem Dienstposten hoheitliche Befugnisse ausübt (BVerwG, Urteil vom 26. Oktober 2000 - 2 C 31.99 - Buchholz 11 Art. 33 Abs. 4 GG Nr. 4 LS und S. 2).

  • BVerwG, 25.04.1996 - 2 C 21.95

    Beamtenrecht: Beendigung eines Beförderungsverfahrens

    Auszug aus BVerwG, 10.12.2020 - 2 A 2.20
    Die gleiche Dispositionsfreiheit kommt beim exekutiven Vollzug des Haushalts - im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben des Haushalts- und Besoldungsrechts - dem Dienstherrn bei der Stellenbewirtschaftung zu (BVerwG, Urteile vom 25. April 1996 - 2 C 21.95 - BVerwGE 101, 112 und vom 26. Oktober 2000 - 2 C 31.99 - Buchholz 11 Art. 33 Abs. 4 GG Nr. 4 S. 2).

    Es ist dem Anwendungs- und Schutzbereich des Art. 33 Abs. 2 GG vorgelagert (BVerwG, Urteile vom 25. April 1996 - 2 C 21.95 - BVerwGE 101, 112 und vom 26. Oktober 2000 - 2 C 31.99 - Buchholz 11 Art. 33 Abs. 4 GG Nr. 4 S. 2).

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus BVerwG, 10.12.2020 - 2 A 2.20
    aa) Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung bestimmt allein die jeweils zuständige öffentlich-rechtliche Körperschaft im Rahmen ihrer Organisationsgewalt Zahl und Art der Arbeitsplätze im öffentlichen Dienst (BVerfG, Urteil vom 11. Juni 1958 - 1 BvR 596/56 - BVerfGE 7, 377 und Beschluss vom 5. Mai 1964 - 1 BvL 8/62 - BVerfGE 17, 371 ).
  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 1213/85

    Streikeinsatz von Beamten

    Auszug aus BVerwG, 10.12.2020 - 2 A 2.20
    Sie verbietet jedoch nicht generell, dafür auch Angestellte bzw. Tarifbeschäftigte einzusetzen (BVerfG, Beschluss vom 2. März 1993 - 1 BvR 1213/85 - BVerfGE 88, 103 ).
  • BVerfG, 25.11.2011 - 2 BvR 2305/11

    Organisationsermessen des Dienstherrn auch hinsichtlich der Frage, ob eine

    Auszug aus BVerwG, 10.12.2020 - 2 A 2.20
    Der Bewerbungsverfahrensanspruch aus Art. 33 Abs. 2 GG erstreckt sich insbesondere nicht auf die Frage, ob eine Stellenbesetzung im Beamtenverhältnis oder im Angestelltenverhältnis erfolgt (BVerfG, Kammerbeschluss vom 25. November 2011 - 2 BvR 2305/11 - NVwZ 2012, 368 Rn. 20).
  • BVerwG, 20.10.2016 - 2 A 2.14

    Klage eines Beamten auf höhere Bewertung des Dienstpostens unzulässig

    Auszug aus BVerwG, 10.12.2020 - 2 A 2.20
    Dem entsprechend hat der Senat bereits entschieden, dass etwa Festlegungen des Dienstherrn in einer Aufgabenbeschreibung und Dienstpostenbewertung zwar zum objektiv-rechtlichen Bereich der Organisationsgewalt gehören, diese aber auf eine entsprechende Klage des Beamten hin einer gerichtlichen Kontrolle auf Willkür und Missbrauch zugänglich sind (BVerwG, Urteile vom 20. Oktober 2016 - 2 A 2.14 - BVerwGE 156, 193 LS und Rn. 20, 22 sowie vom 1. August 2019 - 2 A 3.18 - Buchholz 240 § 18 BBesG Nr. 32 LS 1 und Rn. 24 ff.).
  • BVerwG, 17.11.2016 - 2 C 27.15

    Amtszulage; Auswahlentscheidung; Auswahlverfahren; Beförderungsamt;

    Auszug aus BVerwG, 10.12.2020 - 2 A 2.20
    Ihm allein obliegt es, darüber zu entscheiden, ob und zu welchem Zeitpunkt er eine Stelle besetzen will; die zeitliche Dimension eines Stellenbesetzungsverfahrens wird daher - abgesehen von Missbrauchsfällen - nicht durch subjektive Rechtspositionen der Bewerber eingeschränkt (BVerwG, Urteil vom 17. November 2016 - 2 C 27.15 - BVerwGE 156, 272 LS 2 und Rn. 35 ).
  • BVerwG, 26.02.1993 - 8 C 20.92

    Wehrdienst - Zurückstellung - Vater - Verwaltungsübung - Gleichheitssatz

    Auszug aus BVerwG, 10.12.2020 - 2 A 2.20
    Es fehlt insoweit an der dafür notwendigen subjektiv-rechtlichen Rechtsgrundlage (BVerwG, Urteile vom 4. November 1976 - 2 C 40.74 - BVerwGE 51, 264 , vom 11. Mai 1989 - 3 C 63.87 - Buchholz 451.512 MGVO Nr. 17 S. 74 f., vom 26. Februar 1993 - 8 C 20.92 - Buchholz 448.0 § 21 WPflG Nr. 47 S. 14 und vom 26. Oktober 2000 - 2 C 31.99 - Buchholz 11 Art. 33 Abs. 4 GG Nr. 4 S. 2).
  • BVerwG, 20.09.2018 - 2 A 9.17

    Analogie; Ausnahmen; Beamter; Berufliches Rehabilitierungsgesetz;

    Auszug aus BVerwG, 10.12.2020 - 2 A 2.20
    Der Antrag des Klägers scheitert bereits daran, dass er im Zeitpunkt dieser gerichtlichen Entscheidung, der für die Beurteilung seines Neubescheidungsbegehrens nach dem materiellen Recht maßgeblich ist (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 20. September 2018 - 2 A 9.17 - BVerwGE 163, 112 Rn. 22), nicht die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe im mittleren technischen Verwaltungsdienst erfüllt.
  • BVerwG, 01.08.2019 - 2 A 3.18

    Aufgabenbeschreibung; Dienstpostenbewertung; Genfer Schema; Manipulation;

    Auszug aus BVerwG, 10.12.2020 - 2 A 2.20
    Dem entsprechend hat der Senat bereits entschieden, dass etwa Festlegungen des Dienstherrn in einer Aufgabenbeschreibung und Dienstpostenbewertung zwar zum objektiv-rechtlichen Bereich der Organisationsgewalt gehören, diese aber auf eine entsprechende Klage des Beamten hin einer gerichtlichen Kontrolle auf Willkür und Missbrauch zugänglich sind (BVerwG, Urteile vom 20. Oktober 2016 - 2 A 2.14 - BVerwGE 156, 193 LS und Rn. 20, 22 sowie vom 1. August 2019 - 2 A 3.18 - Buchholz 240 § 18 BBesG Nr. 32 LS 1 und Rn. 24 ff.).
  • BVerfG, 05.05.1964 - 1 BvL 8/62

    Verfassungsmäßigkeit der Begrenzung von Notarstellen

  • BVerwG, 04.11.1976 - II C 40.74

    Dienstunfähigkeit - Ruhestand - Beamter - Berufung in Beamtenverhältnis

  • BVerwG, 11.05.1989 - 3 C 63.87

    Abgabenerhebung - Abgabenhöhe - Behördliche Ermessensentscheidung -

  • BAG, 29.02.2024 - 8 AZR 187/23

    Bewerbungsverfahrensanspruch - Befristung

    Die Bereitstellung und Ausgestaltung von Stellen und deren Bewirtschaftung dienen grundsätzlich allein dem öffentlichen Interesse an einer bestmöglichen Erfüllung der öffentlichen Aufgaben (BVerwG 10. Dezember 2020 - 2 A 2.20 - Rn. 15, BVerwGE 171, 17) .

    Der Dienstherr ist in Ausübung seines Organisationsermessens auch frei, ob er eine Stelle im Rahmen eines Beamten- oder Arbeitsverhältnisses ausschreibt (vgl. BVerfG 25. November 2011 - 2 BvR 2305/11 - Rn. 20; BVerwG 17. März 2021 - 2 B 3.21 - Rn. 12, BVerwGE 172, 8; 10. Dezember 2020 - 2 A 2.20 - Rn. 14, aaO) .

    a) Die Organisationshoheit ist mit einem weiten Gestaltungs-, Beurteilungs- und Ermessensspielraum verbunden (BVerwG 10. Dezember 2020 - 2 A 2.20 - Rn. 13, BVerwGE 171, 17) .

    a) Im grundsätzlich objektiv-rechtlichen Bereich der Organisationsgewalt des Dienstherrn kann sich - ausnahmsweise - ein subjektiv-rechtlicher Anspruch auf eine ermessensfehlerfreie, insbesondere willkür- und missbrauchsfreie Entscheidung aus Art. 3 Abs. 1 GG unter dem Gesichtspunkt der Selbstbindung der Verwaltung ergeben, wenn der Dienstherr Verwaltungsvorschriften erlassen hat, um sein Verwaltungshandeln gleichmäßig zu steuern (BVerwG 10. Dezember 2020 - 2 A 2.20 - Rn. 23 mwN, BVerwGE 171, 17) .

  • VG Bayreuth, 22.02.2022 - B 5 E 21.1267

    Verbeamtung eines Tarifangestellten, Fehlen der laufbahnrechtlichen

    Diese Grundsätze hat das Bundesverwaltungsgericht in einer Entscheidung grundlegend festgehalten (BVerwG, U. v. 10.12.2020 - 2 A 2/20, NVwZ-RR 2021, 455, beck-online).

    Diese sind - neben weiteren Voraussetzungen - eine zulässige gesetzliche und verordnungsrechtliche Konkretisierung der in Art. 33 Abs. 2 GG genannten Kriterien von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung, anhand derer über ein Übernahmebegehren von Verfassungs wegen zu entscheiden ist (vgl. hierzu BVerwG, U. v. 10.12.2020 - 2 A 2/20, NVwZ-RR 2021, 455, beck-online, Rn. 10).

    Auch eine unter dem Gesichtspunkt der Selbstbindung der Verwaltung (Art. 3 Abs. 1 GG) ausnahmsweise eröffnete gerichtliche Kontrolle auf Willkür oder Missbrauch verhilft der Klage nicht zum Erfolg, weil die Entscheidung, den Antragsteller nicht vom Tarifangestellten in das Beamtenverhältnis zu übernehmen, nach diesem Maßstab nicht zu beanstanden ist (vgl. BVerwG, U. v. 10.12.2020 - 2 A 2/20, NVwZ-RR 2021, 455, beck-online, Rn. 12).

    Zu diesem Bereich gehört auch die hier in Rede stehende Einschätzung der Antragsgegnerin, die Entscheidung, ob sie einen Bediensteten im Tarifangestellten- oder im Beamtenverhältnis an sich binden will, davon abhängig zu machen, ob dieser über eine - allein von ihr zu definierende - für die Aufgabenerfüllung nützliche besondere Qualifikation verfügt (BVerwG, U. v. 10.12.2020 - 2 A 2/20, NVwZ-RR 2021, 455, beck-online, Rn. 13).

    Der Bewerbungsverfahrensanspruch aus Art. 33 Abs. 2 GG erstreckt sich insbesondere nicht auf die Frage, ob eine Stellenbesetzung im Beamtenverhältnis oder im Angestelltenverhältnis erfolgt (BVerwG, U. v. 10.12.2020 - 2 A 2/20, NVwZ-RR 2021, 455, beck-online, Rn. 14, m.w.N.).

    Hierdurch nimmt der Dienstherr keine Verpflichtung gegenüber seinen Bediensteten wahr (BVerwG, U. v. 10.12.2020 - 2 A 2/20, NVwZ-RR 2021, 455, beck-online, Rn. 15).

    Die Vorschrift garantiert lediglich institutionell das Strukturprinzip, dass hoheitsrechtliche Befugnisse in der Regel durch Beamte wahrgenommen werden (BVerwG, U. v. 10.12.2020 - 2 A 2/20, NVwZ-RR 2021, 455, beck-online, Rn. 16).

    Dies gilt auch dann, wenn der Tarifbeschäftigte auf seinem Dienstposten hoheitliche Befugnisse ausübt (BVerwG, U. v. 10.12.2020 - 2 A 2/20, NVwZ-RR 2021, 455, beck-online, Rn. 17).

    Ebenso obliegt es allein seiner Entscheidung, ob er für Letzteres zur Voraussetzung macht, dass der Bewerber über ein - allein im öffentlichen Interesse begründetes und allein vom Dienstherrn festzulegendes - besonderes fachliches Wissen verfügt (BVerwG, U. v. 10.12.2020 - 2 A 2/20, NVwZ-RR 2021, 455, beck-online, Rn. 18 f.).

    Er verfügt insbesondere über keine subjektiv-rechtliche Rechtsposition, kraft der er eine Erweiterung der aufgelisteten Berufsfelder auch um seine eigene Ausbildung beanspruchen könnte (vgl. BVerwG, U. v. 10.12.2020 - 2 A 2/20, NVwZ-RR 2021, 455, beck-online, Rn. 21).

    Dem entsprechend hat der Senat des Bundesverwaltungsgerichts bereits entschieden, dass etwa Festlegungen des Dienstherrn in einer Aufgabenbeschreibung und Dienstpostenbewertung zwar zum objektiv-rechtlichen Bereich der Organisationsgewalt gehören, diese aber auf eine entsprechende Klage des Beamten hin einer gerichtlichen Kontrolle auf Willkür und Missbrauch zugänglich sind (vgl. BVerwG, U. v. 10.12.2020 - 2 A 2/20, NVwZ-RR 2021, 455, beck-online, Rn. 22 f.).

  • LAG Niedersachsen, 20.12.2023 - 4 Sa 913/22

    Bestenauslese; Globalantrag; sachgrundlose Befristung; Vorbeschäftigung;

    Diese Organisationshoheit ist mit einem weiten Gestaltungs-, Beurteilungs- und Ermessensspielraum verbunden (vgl. BVerwG 10. Dezember 2020 - 2 A 2/20 - Rn. 13).

    Diese Organisationshoheit ist mit einem weiten Gestaltungs-, Beurteilungs- und Ermessensspielraum verbunden; Betroffenen steht keine subjektiv-rechtliche Rechtsposition zu, kraft der sie auf dem Organisationsermessen des öffentlichen Arbeitgebers beruhende Entscheidungen zur gerichtlichen Überprüfung stellen könnten (vgl. BVerwG 10. Dezember 2020 - 2 A 2/20 - Rn. 13).

    Dem öffentlichen Arbeitgeber allein obliegt es, darüber zu entscheiden, ob und zu welchem Zeitpunkt er eine Stelle besetzen will (vgl. BVerwG 10. Dezember 2020 - 2 A 2/20 - Rn. 14).

    Denn die Bereitstellung und Ausgestaltung von Stellen und deren Bewirtschaftung dienen grundsätzlich allein dem öffentlichen Interesse an einer bestmöglichen Erfüllung der öffentlichen Aufgaben (vgl. BVerwG 10. Dezember 2020 - 2 A 2/20 - Rn. 15).

    Nur ausnahmsweise kann sich im grundsätzlich objektiv-rechtlichen Bereich der Organisationsgewalt des öffentlichen Arbeitgebers ein subjektiv-rechtlicher Anspruch auf eine ermessensfehlerfreie, insbesondere willkür- und missbrauchsfreie Entscheidung aus Art. 3 Abs. 1 GG unter dem Gesichtspunkt der Selbstbindung der Verwaltung ergeben (vgl. BVerwG 10. Dezember 2020 - 2 A 2/20 - Rn. 23).

  • VG Berlin, 04.05.2023 - 2 K 238.22

    Kein Büro für Kanzler Schröder a.D.

    Ein subjektives Recht auf Ausbringung oder Besetzung der Stellen haben die Bundeskanzler a.D. ebenso wenig wie sonstige Dritte (vgl. BVerfG, Beschluss vom 2. Oktober 2007 - 2 BvR 2457/04 - ZBR 2008, 164, 166; BVerwG, Urteile vom 25. April 1996 - 2 C 21/95 - BVerwGE 101, 112, 114; vom 22. Juli 1999 - 2 C 14/98 - NVwZ-RR 2000, 172, 173 f.; vom 16. August 2001 - 2 A 3/00 - BVerwGE 115, 58, 59 und vom 10. Dezember 2020 - 2 A 2/20 - BVerwGE 171, 17 Rn. 14; Beschluss vom 25. Juli 2022 - 2 B 14/22 - NVwZ 2022, 1902 Rn. 9).
  • VG Freiburg, 20.04.2021 - 13 K 369/21

    Kein Anspruch des Einstellungsbewerbers auf Stelleneinrichtung

    Für einen Statuswechsel von einem Tarifangestellten zu einem Beamten, wie ihn der Kläger anstrebt, spielt der Bewerbungsverfahrensanspruch aus Art. 33 Abs. 2 GG keine Rolle; dieser Anspruch erstreckt sich gerade nicht auf die Frage, ob eine Stellenbesetzung im Beamtenverhältnis oder im Angestelltenverhältnis erfolgt (BVerwG, Urteil vom 10.12.2020 - 2 A 2.20 -, juris Rn. 14).

    Vielmehr ist die Stellendisposition - hier nur eine Stelle im Eingangsamt zur Verfügung zu stellen - dem Bereich der Organisationshoheit des Dienstherrn zuzurechnen, der von Betroffenen grundsätzlich nicht aufgrund subjektiv-rechtlicher Rechtspositionen in Frage gestellt werden kann (so BVerwG, Urteil vom 10.12.2020 - 2 A 2.20 -, juris Rn. 12, zu einem geltend gemachten Übernahmeanspruch eines Tarifbeschäftigten beim Bundesnachrichtendienst in das Beamtenverhältnis).

    Aus seinem Organisationsrecht erwächst ihm ein organisations- und verwaltungspolitisches Ermessen sowohl bei der haushaltsrechtlichen Ausbringung als auch bei der Bewirtschaftung von Planstellen des öffentlichen Dienstes, das dem bei der Stellenbesetzung zu beachtenden, von subjektiven Rechten der Bewerber geprägten "Auswahlermessen" vorgelagert ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 10.12.2020 - 2 A 2.20 -, juris Rn. 14 f.).

    Denn nicht nur die haushalterische Entscheidung im Haushaltsplan, sondern auch die Stellendisposition der Beklagten beim exekutiven Vollzug dieses Haushalts finden im Bereich der grundsätzlich nicht durch subjektive Rechte eingeschränkten staatlichen Organisationsgewalt statt (vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 08.11.2016 - 1 BvR 2317/15 -, NZA 2017, 111; BVerwG, Urteil vom 10.12.2020, a. a. O., Rn. 14).

    Der Kläger übersieht, dass es nicht nur allein Sache des Dienstherrn ist festzulegen, ob er mit einem Bewerber einschließlich der bereits bei ihm tätigen Bediensteten anstatt eines Tarifangestelltenverhältnisses die besondere Bindung eines Beamtenverhältnisses eingehen will, sondern auch unter welchen weiteren von seiner Organisationshoheit getragenen Voraussetzungen dies erfolgen soll (BVerwG, Urteil vom 10.12.2020, a. a. O., Rn. 19).

    Ein solcher Ausnahmefall käme dann in Betracht, wenn die Beklagte im Fall des Klägers von sie selbst nach Art. 3 Abs. 1 GG bindenden Verwaltungsvorschriften oder einer entsprechenden Verwaltungspraxis abgewichen wäre (BVerwG, Urteil vom 10.12.2020, a. a. O, Rn. 23).

    Der Streitwert für das Verfahren wird gemäß § 52 Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 GKG (vgl. BVerwG, Urteil vom 10.12.2020 - 2 A 2.20 -) auf 23.081,22 EUR festgesetzt.

  • OVG Niedersachsen, 01.02.2023 - 5 ME 93/22

    Angestellte; Beschränkung des Bewerberkreises; Dokumentationspflicht;

    Allerdings erstreckt sich der aus dem in Art. 33 Abs. 2 GG verankerten Leistungsprinzip hergeleitete Bewerbungsverfahrensanspruch nicht auf die Frage, ob eine Stellenbesetzung im Beamten- oder Angestelltenverhältnis erfolgt ( BVerwG, Urteil vom 10.12.2020 - BVerwG 2 A 2.20 -, juris Rn. 14).

    Diese ist mit einem weiten Gestaltungs-, Beurteilungs- und Ermessensspielraum verbunden ( BVerwG, Urteil vom 10.12.2020 - BVerwG 2 A 2.20 -, juris Rn. 13).

    Der Bewerbungsverfahrensanspruch aus Art. 33 Abs. 2 GG erstreckt sich insbesondere nicht auf die Frage, ob eine Stellenbesetzung im Beamtenverhältnis oder im Angestelltenverhältnis erfolgt (vgl. BVerwG, Urteil vom 10.12.2020 - BVerwG 2 A 2.20 -, juris Rn. 13 f.; Bay. VGH, Beschluss vom 12.1.2022 - 6 CE 21.2833 -, juris Rn. 14 f.).

    Hierdurch nimmt der Dienstherr keine Verpflichtung gegenüber seinen Bediensteten wahr ( BVerwG, Urteil vom 10.12.2020 - BVerwG 2 A 2.20 -, juris Rn. 15 m. w. N.; Sächs. OVG; Beschluss vom 2.11.2022 - 2 B 265/22 -, juris Rn. 10).

    Der Funktionsvorbehalt garantiert damit institutionell das Strukturprinzip, dass hoheitliche Befugnisse in der Regel durch Beamte wahrgenommen werden ( BVerwG, Urteil vom 10.12.2020 - BVerwG 2 A 2.20 -, juris Rn. 16).

    Soweit er unter Berufung auf die Rechtsprechung der Arbeitsgerichte meint, Gründe für die Beschränkung der Stelle könnten sich nur aus den Aufgaben der konkreten Stelle und nicht aus der allgemeinen Personalplanung ergeben (vgl. BB vom 15.8.2022, S. 6 f. [Bl. 185 f./GA]), verkennt er zum einen die in der Verwaltungsgerichtsbarkeit anerkannte Weite des Organisationsermessens eines Dienstherrn und zum anderen, dass ein Beamter grundsätzlich keinen Anspruch auf rechtsfehlerfreie (ermessensfehlerfreie) Ausübung des Organisationsermessen hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 10.12.2020 - BVerwG 2 A 2.20 -, juris Rn. 17).

  • BVerwG, 25.07.2022 - 2 B 14.22

    Kein Anspruch auf Durchführung eines Laufbahnaufstiegsverfahrens

    Ein Beamter hat grundsätzlich keinen Anspruch auf rechtsfehlerfreie (ermessensfehlerfreie) Ausübung des Organisationsermessens (vgl. BVerwG, Urteile vom 25. April 1996 - 2 C 21.95 - BVerwGE 101, 112 , vom 26. Oktober 2000 - 2 C 31.99 - Buchholz 11 Art. 33 Abs. 4 GG Nr. 4 S. 2 und vom 10. Dezember 2020 - 2 A 2.20 - BVerwGE 171, 17 Rn. 14 f. m. w. N.).

    Dieses bei der Auswahl der Aufstiegsbewerber zu beachtende "Auswahlermessen" ist aber ein anderes als das vorgelagerte, aus dem Organisationsrecht des Dienstherrn erwachsende organisations- und verwaltungspolitische Ermessen bei der Zurverfügungstellung von Aufstiegsmöglichkeiten (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2020 - 2 A 2.20 - BVerwGE 171, 17 Rn. 15).

    In diesem Fall begründet die mögliche Verletzung des subjektiv-rechtlichen Anspruchs auf eine willkür- und missbrauchsfreie Entscheidung aus Art. 3 Abs. 1 GG die Klagebefugnis (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2020 - 2 A 2.20 - BVerwGE 171, 17 Rn. 23 m. w. N.).

  • OVG Niedersachsen, 17.07.2023 - 5 ME 32/23

    Anforderungsprofil, konstitutives; Tarifbeschäftige; Bewerbungsverfahrensanspruch

    Allerdings erstreckt sich der aus dem in Art. 33 Abs. 2 GG verankerten Leistungsprinzip hergeleitete Bewerbungsverfahrensanspruch nicht auf die Frage, ob eine Stellenbesetzung im Beamten- oder Angestelltenverhältnis erfolgt ( BVerwG, Urteil vom 10.12.2020 - BVerwG 2 A 2.20 -, juris Rn. 14).

    Diese ist mit einem weiten Gestaltungs-, Beurteilungs- und Ermessensspielraum verbunden ( BVerwG, Urteil vom 10.12.2020 - BVerwG 2 A 2.20 -, juris Rn. 13).

    Der Bewerbungsverfahrensanspruch aus Art. 33 Abs. 2 GG erstreckt sich insbesondere nicht auf die Frage, ob eine Stellenbesetzung im Beamtenverhältnis oder im Angestelltenverhältnis erfolgt (vgl. BVerwG, Urteil vom 10.12.2020 - BVerwG 2 A 2.20 -, juris Rn. 13 f.; Bay. VGH, Beschluss vom 12.1.2022 - 6 CE 21.2833 -, juris Rn. 14 f.).

    Hierdurch nimmt der Dienstherr keine Verpflichtung gegenüber seinen Bediensteten wahr ( BVerwG, Urteil vom 10.12.2020 - BVerwG 2 A 2.20 -, juris Rn. 15 m. w. N.; Nds. OVG, Beschluss vom 1.2.2023 - 5 ME 93/22 -, juris Rn. 25; Sächs. OVG; Beschluss vom 2.11.2022 - 2 B 265/22 -, juris Rn. 10).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.04.2024 - 4 S 55.23
    Diese ist mit einem weiten Gestaltungs-, Beurteilungs- und Ermessensspielraum verbunden; Betroffenen steht keine subjektiv-rechtliche Rechtsposition zu, kraft der sie auf dem Organisationsermessen des Dienstherrn beruhende Entscheidungen zur gerichtlichen Überprüfung stellen könnten (BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2020 - 2 A 2.20 - juris Rn. 13).

    Hierdurch nimmt der Dienstherr keine Verpflichtung gegenüber seinen Bediensteten wahr (BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2020 - 2 A 2.20 - juris Rn. 15; OVG Lüneburg, Beschluss vom 5. Juli 2023 - 5 ME 44/23 - juris Rn. 14).

  • LAG Thüringen, 20.07.2021 - 1 Sa 71/20

    Bewerbungsverfahrensanspruch

    Aus diesem Grund erstreckt sich der Bewerbungsverfahrensanspruch aus Art. 33 Abs. 2 GG auch nicht auf die Frage, ob eine Stellenbesetzung im Beamtenverhältnis oder im Angestelltenverhältnis erfolgt (BVerwG 10.12.2020 - 2 A 2/20 Rn. 14, 15).

    Auch wenn Art. 33 Abs. 4 GG den Einsatz von Tarifbeschäftigten nicht generell verbietet (BVerwG 10.12.2020 - 2 A 2/20, Rn. 16), sieht sie dennoch - anders als die Klägerin offenbar meint - gerade nicht den regelhaften Einsatz von Tarifbeschäftigten bei der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben vor.

    Er enthält lediglich eine objektivrechtliche Verfassungsregelung und dient nicht dem Schutz oder den Interessen des Einzelnen (BVerfG 18.02.1988 - 2 BvR 1324/87; BVerwG 10.12.2020 - 2 A 2/20, Rn 16).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2023 - 1 B 1065/22

    Untersagung der Besetzung einer Stelle mit einem Mitbewerber i.R.d.

  • VGH Bayern, 12.01.2022 - 6 CE 21.2833

    Keine Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs durch die Entscheidung eine

  • LSG Baden-Württemberg, 21.02.2024 - L 3 AL 2871/22

    Arbeitslosengeldanspruch - Bemessungsentgelt - Nichtberücksichtigung von

  • OVG Niedersachsen, 05.07.2023 - 5 ME 44/23

    Zustimmungserfordernis; Ausschluss aus dem Bewerberkreis; Bewerbungsverfahren;

  • VGH Bayern, 23.06.2022 - 6 CE 22.710

    Bundesbeamtenrecht, Einstellung, Bewerbungsverfahrensanspruch, Übernahme von

  • OVG Sachsen, 07.11.2022 - 2 B 286/22

    Beschwerde eines Rechtsreferendars gegen Zuweisungsentscheidung erfolglos

  • BVerwG, 13.10.2021 - 2 C 6.20

    Gewährung einer Auslandsverpflichtungsprämie

  • VG Ansbach, 29.10.2021 - AN 16 E 21.00900

    Keine Konkurrenz bei der Bewerbung von einem Beamten auf eine im

  • VG Köln, 08.09.2022 - 19 L 1250/22
  • BVerwG, 13.10.2021 - 2 C 1.21

    Gewährung einer Auslandsverpflichtungsprämie für Entsendungen von Polizeibeamten

  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.08.2022 - 10 S 37.22

    Eilrechtsschutz gegen die vorzeitige Entlassung eines Direktoriumsmitglieds der

  • VGH Bayern, 04.08.2022 - 6 ZB 22.1332

    Kein Bewerbungsverfahrensanspruch bei Vergabe einer Zusatzfunktion in der

  • VG Köln, 13.07.2022 - 15 L 321/22

    Vergleich, Beurteilung, Angestellte, Beamte, Entgeltgruppe, TVöD, Statusamt

  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.08.2022 - 10 S 27.22

    Eilrechtsschutz gegen die vorzeitige Entlassung eines Direktoriumsmitglieds der

  • OVG Sachsen, 02.11.2022 - 2 B 265/22

    Stellenbesetzung; Organisationsermessen; Tarifbeschäftigter; Ausschreibungstext

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